Navigation

Auftraggeber befürchtet Scheinselbständigkeit: was tun?

Frage

Vor über einem Jahr habe ich mich selbständig gemacht und biete Bürodienstleistungen an. Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige prüfen lassen und die Mitteilung erhalten, dass keine Versicherungspflicht besteht.

Zwischenzeitlich habe ich verschiedene Kunden und eine Anfrage eines Kunden zu meinen angebotenen Dienstleistungen. Bei einem Gespräch stellt sich jedoch heraus, dass er Bedenken bezüglich einer Scheinselbständigkeit hat. Neben dem Finanzamt habe ich auch meinen Steuerberater zu Rate gezogen und von ihm versichert bekommen, dass bei mir keine Gründe bzgl. einer Scheinselbständigkeit vorliegen. Ich frage mich nun, wie kann ich den Kunden beruhigen - ohne Zahlen vorzulegen bzw. Kundenliste usw. -, dass er dazu keine Bedenken haben muss. Können Sie mir einen Tipp dazu geben?

Antwort

Wenn Sie, wie Sie sagen, eine schriftliche Aussage der Deutschen Rentenversicherung für eine solche Tätigkeit erhalten haben, wäre es das Einfachste, dem potenziellen Kunden dieses Schreiben vorzulegen. Ggf. darin enthaltene Daten über damalige Auftraggeber könnten geschwärzt werden. Sofern aus dem Inhalt hervorgeht, dass es sich um die gleiche Tätigkeit unter vergleichbaren Bedingungen handelt, sollte dies ausreichen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei der o.g. "Aussage der Deutschen Rentenversicherung" um einen Bescheid handelt, der Ihnen für eine solche Tätigkeit im Rahmen eines so genannten Statusfeststellungsverfahrens erteilt wurde.

Sollte eine Statusfeststellung (Clearingverfahren) noch nicht erfolgt sein, besteht die Möglichkeit dieses jetzt durchführen zu lassen. Auf diese Weise können Sie, aber in erster Linie der für die Beitragszahlung haftende Auftraggeber, das Risiko einer nachträglichen Beitragsnachforderung als Ergebnis von Betriebsprüfungen u.ä. vermeiden. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. (Suche unter):
www.deutsche-rentenversicherung.de

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Februar 2015

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben