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Freelancer mit einem Kunden: Scheinselbständig?

Frage

Wenn ich für eine deutsche Firma arbeite, aber selbst meinen festen Wohnsitz in Spanien habe - gibt es da auch den Tatbestand der Scheinselbständigkeit? Ich wäre für die Firma beschäftigt (als Freelancer), hätte aber nur diesen einen Kunden und bin 100% weisungsgebunden. Auf was müsste ich achten bzw. mein Auftraggeber?

Antwort

Die Frage eines Wohnsitzes in Spanien ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht nicht relevant, wenn die Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches, das heißt innerhalb von Deutschland, ausgeübt wird.

Bei der von Ihnen geschilderten Weisungsgebundenheit wäre daher durchaus zu prüfen, ob Scheinselbständigkeit, also eigentlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, vorliegt. Ein Kriterium zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (d.h. versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung als Arbeitnehmer) und Selbständigkeit ist die Eingliederung in einen Betrieb, das heißt eine Bindung an die Art, Ort und Zeit der Arbeitsausführung. Die vertragliche Unterstellung in das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten.

Selbständig ist im Allgemeinen jemand, der unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben kann. Zu typischen Merkmalen unternehmerischen Handelns gehört u.a., dass Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, statt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden, sowie die eigenständige Entscheidung über

  • Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug,
  • Einstellung von Personal,
  • Einsatz von Kapital und Maschinen,
  • die Zahlungsweise der Kunden (z.B. sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit, Einräumung von Rabatten),
  • Art und Umfang der Kundenakquisition,
  • Art und Umfang von Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen (z.B. Benutzung eigener Briefköpfe).
  • Da zu der von Ihnen geplanten Tätigkeit keine weiteren Angaben gemacht wurden, empfiehlt sich bei Zweifel eine Statusfeststellung (Clearingverfahren) durchführen lassen, für die die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig ist. Auf diese Weise können Sie - aber in erster Linie der für eine etwaige Beitragszahlung haftende Auftraggeber - das Risiko einer nachträglichen Beitragsnachforderung als Ergebnis von Betriebsprüfungen u.ä. vermeiden (das Verwaltungsverfahren ist kostenfrei). Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Bei Nichtbestehen von Scheinselbständigkeit kann sich auch eine Versicherungspflicht als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben, wenn die Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird. Zur Erläuterung ein Link zu einer weiterführenden Broschüre: www.deutsche-rentenversicherung.de

Da es hier ggf. auch Gestaltungsmöglichkeiten und eine befristete Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer gibt, wäre in jedem Fall eine rechtzeitige Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen (Suche unter: www.deutsche-rentenversicherung.de)
anzuraten, da im Beratungsgespräch auf die individuelle Situation besser eingegangen werden kann.

Quelle: Nico Höxbroe
Deutsche Rentenversicherung Bund
Oktober 2017

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