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Gesellschafter einer UG: Selbständigenstatus erlangen?

Frage

Ich bin Gesellschafter einer UG mit 40% Anteil. Die Firma wurde erst vor wenigen Monaten gegründet und in 2-3 Monaten werden der andere Gesellschafter und ich ein erstes Gehalt beziehen können. Ich (40% Firmenanteil) würde gerne auch den Status eines Selbstständigen sozialversicherungsrechtlich erhalten. Wäre dies möglich, wenn ich eine Prokura erhalte - und somit nachweise, dass ich ebenfalls für meine Tätigkeit hafte?

Antwort

Als mitarbeitender Gesellschafter können Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur UG stehen, wenn Sie funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der UG teilhaben, für Ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten und keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft haben.

Ob der maßgebliche Einfluss gegeben ist, hängt nicht allein vom Stammkapital ab. So kann ein Gesellschaftervertrag Regelungen enthalten, die Ihnen auch bei einem Anteil von nur 40% ein maßgebliches Mitbestimmungsrecht bei wesentlichen Entscheidungen ermöglichen. Ferner kann der maßgebliche Einfluss dadurch gegeben sein, dass Sie der Firma eigene Betriebsmittel zur Verfügung stellen, ein Darlehen gewährt haben oder aber nur Sie über das Recht oder die Fähigkeiten verfügen, die zum Betrieb der Firma erforderlich sind.

Die Erteilung einer Prokura ist in einer UG zwar grundsätzlich möglich, sie führt aber nicht automatisch zum Status eines Selbständigen. Sie kann neben den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung zur Selbständigkeit, wie die Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und Art der Verrichtung, sowie den o.g. genannten Gegebenheiten zur Beurteilung mit herangezogen werden.

Letztendlich können Sie eine absolute Sicherheit nur durch ein Statusfeststellungsverfahren erlangen, bei dem die tatsächlichen Verhältnisse konkret geprüft werden. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Auf diese Weise können Sie das Risiko nachträglicher Beitragsforderungen als Ergebnis späterer Betriebsprüfungen vermeiden.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2017

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