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Selbständige Physiotherapeutin plus Minijob beim selben Auftrag-/Arbeitgeber?

Frage

Ich bin bald mit meiner Ausbildung zur Tierphysiotherapeutin fertig und arbeite bereits in einem Hundezentrum, welches unter anderem eine Hundetagesstätte und eine Physiotherapiepraxis beinhaltet. Meine Frage lautet nun: Kann ich in dem Hundezentrum als selbständige Physiotherapeutin und als 450-Euro-Kraft in der Hundetagesstätte arbeiten?

Antwort

Natürlich ist es grundsätzlich denkbar, dass Sie in den Räumlichkeiten des Hundezentrums selbständig eine „Praxis“ für Tierphysiotherapie betreiben und zusätzlich im Hundezentrum abhängig beschäftigt sind. Es wäre jedoch zu klären, ob sich diese Tätigkeiten im täglichen Arbeitsalltag klar voneinander abgrenzen lassen und ob es sich bei der Tätigkeit als Tierphysiotherapeutin tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Dies hängt weniger von der Vertragsgestaltung, sondern vielmehr von den tatsächlichen Verhältnissen ab, unter denen Sie diese Tätigkeit ausüben.

Merkmale, die eher für eine abhängige Beschäftigung sprechen würden, sind z.B. die Eingliederung in den Betrieb, ein Weisungsrecht des Zentrumsbetreibers hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Arbeitsverrichtung oder wenn Sie für diese Tätigkeit die Räumlichkeiten (ohne Mietzahlung) oder Arbeitsmittel nutzen. Ist dies nicht der Fall und sind Sie frei in der Gestaltung Ihrer Arbeit, spricht dies zunächst einmal für eine Selbständigkeit. Ferner würde es auf eine Selbständigkeit hindeuten, wenn Sie das wirtschaftliche Risiko tragen, d.h. wenn Sie eigenes Kapital und Betriebsmittel einsetzen.

Soweit hierzu Zweifel bestehen, empfehlen wir die Durchführung einer Statusfeststellung (Clearingverfahren). Auf diese Weise können Sie, aber in erster Linie der für die Beitragszahlung haftende Auftraggeber, das Risiko einer nachträglichen Beitragsforderung als Ergebnis von Betriebsprüfungen u.ä. vermeiden. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Sofern es sich nach dieser Prüfung bestätigt, dass es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit als Tierphysiotherapeutin um eine selbständige Tätigkeit handelt, wäre in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Sie die Tätigkeit als Auftragnehmer für das Hundezentrum (Auftraggeber) oder auf eigene Rechnung gegenüber den einzelnen Kunden erbringen. Fungiert das Hundezentrum als Auftraggeber, dürften Sie grundsätzlich zu den Selbständigen gehören, die von einem Auftraggeber abhängig sind und aufgrund dessen kraft Gesetz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Ein Selbständiger ist dann im Wesentlichen von einem Auftraggeber abhängig, wenn er mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Betriebseinnahmen aus den zu beurteilenden Tätigkeiten allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber bezieht. Sofern aufgrund dieser Vorschrift dem Grunde nach Versicherungspflicht besteht, kann eine Befreiung für Existenzgründer für die Dauer von drei Jahren beantragt werden (verspätete Antragstellung führt zur Verkürzung des Befreiungszeitraumes). Nach Ablauf der drei Jahre tritt Versicherungspflicht ein, es sei denn es wird - wie bereits beschrieben - entweder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt oder die Betriebseinnahmen verteilen sich dann so auf verschiedene Auftraggeber, dass nicht mehr als fünf Sechstel von einem Auftraggeber kommen. Die Versicherungspflicht tritt für den Selbständigen hingegen nicht ein, wenn die selbständige Tätigkeit als geringfügig anzusehen ist, d.h. wenn der monatliche steuerrechtliche Gewinn nicht mehr als 450 Euro beträgt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dieser Broschüre: www.deutsche-rentenversicherung.de

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung - auch bei der Beantragung der Statusfeststellung - benötigen, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Oktober 2017

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