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Überprüfung zur Statusfeststellung?

Frage

Wir haben eine sozialpädagogische Praxis als GbR gegründet. 1) Gibt es hierfür Förderungen?
2) An wen kann ich mich wenden, damit die Überprüfung zur Statusfeststellung (nach Aussagen der Clearingstelle ca. drei Monate) zügig bearbeitet wird? Bis zur Statusfeststellung arbeiten ich/wir ohne Honorar.

Antwort

Nachfolgend finden Sie die Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit.

Dass Sie kein echter Selbstständiger, sondern nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:

  • die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
  • die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
  • die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
  • die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten
  • die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.

Die Statusprüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Über den zeitlichen Ablauf liegen uns keine Informationen vor.

Die Versicherungspflicht kann in der Regel erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung eintreten, wenn

  • der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wird,
  • Sie dem späteren Beginn der Sozialversicherungspflicht zustimmen,
  • Sie für den Zeitraum zwischen Beschäftigungsbeginn und der Bekanntgabe der Entscheidung gegen Krankheit abgesichert waren und für Ihr Alter vorgesorgt haben. Diese Vorsorge muss vom Leistungsumfang her der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entsprechen.

Wir empfehlen Ihnen, dass kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund unter 0800 1000 480 70 anzurufen.

Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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