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Kleingewerbe während Ausbildung: KV-Beitrag?

Frage

Ich möchte im Oktober eine kostenpflichtige, schulische, dreijährige Ausbildung zum Physiotherapeuten beginnen (Zweitausbildung). Um diese Ausbildung zu finanzieren, habe ich vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Nun habe ich mich über die Krankenkasse informiert: Ich könnte in die Familienversicherung zurück bis zum 25. Lebensjahr, muss aber hier die Grenze von 425 Euro / Monat beachten, sonst fallen Zusatzgebühren an. Eine Selbstversicherung würde in dem Bereich 170 Euro / Monat kosten. Ich habe gelesen, dass sich Studenten für ca. 80 Euro / Monat versichern können, gilt das für mich als Schüler auch? Gibt es eine günstigere Alternative, sich ohne Einkommensgrenze als Schüler zu versichern? Eventuell privat? Was macht in meinem Fall am meisten Sinn?

Antwort

Die von Ihnen angesprochene studentische Versicherung bezieht sich im Sinne des Sozialgesetzbuch V § 5 Abs. 1 Punkt 9 auf Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind.

Kinder sind im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und die entsprechenden Einkommensgrenzen eingehalten werden. Darüber hinaus genießen Studierende gegenüber anderen Mitgliedern beitragsrechtlich eine privilegierte Stellung, d.h. sie zahlen einen niedrigen Beitrag.

Fachschüler können der GKV nach Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitglieder beitreten und zahlen den gleichen Beitrag wie Studierende (§ 240 Absatz 4 Satz 7 SGB V).

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Juli 2017

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