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Meisterschülerin und selbständige Künstlerin: Krankenversicherung?

Frage

Ich bin Meisterschülerin an einer Kunsthochschule und bekomme bei meiner Krankenversicherung keine studentische Versicherung angeboten, da die Ausbildung einer Promotion gleicht. Ich habe jedoch nur circa 750 Euro Gehalt im Monat zur Verfügung (500 Euro aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit, 100 Euro aus einer selbständigen Tätigkeit, 150 Euro Wohngeld) und kann mir das derzeitige Angebot der Krankenkasse (160 Euro mtl.) nicht leisten. Gibt es eine günstigere Alternative für mich? Sollte ich versuchen in die Künstlersozialkasse einzutreten? Ich plane nämlich mich als Künstlerin selbständig zu machen und verdiene bereits (ein wenig) Geld in diesem Bereich.

Antwort

Kommt eine studentische Krankenversicherung wie ihn Ihrem Fall nicht in Frage, kann ggf. eine freiwillige Versicherung begründet werden. Die Beitragsbemessung richtet sich dann nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Hinsichtlich der korrekten Beitragseinstufung sollten Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung abstimmen, da diese die dafür nötigen Einblicke in Ihre finanziellen Verhältnisse hat.

Voraussetzung für die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben. Ob das der Fall ist und wie sich die Beitragspflicht in der Künstlersozialversicherung gestaltet, sollten Sie mit der Künstlersozialversicherung klären. Kontaktadressen finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de (www).

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
Juli 2014

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