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Student: Nachhilfeschule gründen?

Frage

Ich bin Student und arbeite zurzeit als Nachhilfe-Lehrer mit Gewerbeschein (Kleinunternehmer). Jetzt habe ich mich entschlossen mich richtig selbständig zu machen - also eine Nachhilfeschule zu eröffnen. Zusätzlich möchte ich noch zwei Studenten bei mir einstellen. Was muss ich beachten, um meinen Status als Student nicht zu verlieren? Wie muss ich meine Mitarbeiter anmelden, wenn jeder ca. 24 Std. im Monat arbeitet? Kann ich auch als Kleingewerbler mit Institutionen wie dem Jobcenter abrechnen?

Antwort

Als Student können Sie während der Vorlesungszeit für maximal 20 Stunden in der Woche selbständig tätig sein. Überschreiten Sie diese Grenze, verlieren Sie Ihren Status als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beziehen Sie gegenwärtig BAföG, so haben Sie bei einer selbständigen Tätigkeit einen Freibetrag von 3.880 Euro innerhalb eines zwölfmonatigen BAföG-Bewilligungsraumes.

Eine pauschale Antwort auf die Frage der Anmeldung Ihrer Mitarbeiter ist schwer möglich. Hier kommt es auf die Vertragsgestaltung und auf den vereinbarten Bruttoverdienst an. So wäre z. B. die Minijobzentrale anzusprechen, wenn der Angestellte bis 450 Euro verdient und damit die Minijobgrenze nicht überschreitet. Für weitere Informationen können Sie auf die Interseite www.minijob-zentrale.de (www) klicken. Detaillierte Auskünfte sollten Sie über einen Steuerberater einholen.

Quelle:
Anke Branowsky / Birgit Schmidt
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
August 2014

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