Frage
Mein Sohn ist Student und über mich versichert in der PKV (20%) bzw. beihilfeberechtigt (80%), da ich Beamter bin und er noch unter 25 Jahre ist. Ab Sommer nimmt er ein Urlaubssemester, da er ein Existenzgründerstipendium erhalten hat. Vermutlich entfällt dann die Beihilfeberechtigung und er muss sich zu 100% in einer privaten Krankenversicherung versichern. Ein Wahlrecht für eine gesetzliche Versicherung besteht wohl nicht, da er noch nie in der gesetzlichen Versicherung war und bei Studiumsbeginn in der PKV verblieben ist. Ist das korrekt?
Wird er als Stipendiat wie ein Selbständiger behandelt? Wenn das Stipendium beendet ist und er als Student die Masterarbeit schreibt, wechselt er dann in einen Studententarif der PKV? Was ist, wenn er dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis beginnt. Hat er dann doch noch ein Wahlrecht für die GKV, weil noch nie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand?