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Urlaubssemester plus Gründungsstipendium: Krankenversicherung?

Frage

Mein Sohn ist Student und über mich versichert in der PKV (20%) bzw. beihilfeberechtigt (80%), da ich Beamter bin und er noch unter 25 Jahre ist. Ab Sommer nimmt er ein Urlaubssemester, da er ein Existenzgründerstipendium erhalten hat. Vermutlich entfällt dann die Beihilfeberechtigung und er muss sich zu 100% in einer privaten Krankenversicherung versichern. Ein Wahlrecht für eine gesetzliche Versicherung besteht wohl nicht, da er noch nie in der gesetzlichen Versicherung war und bei Studiumsbeginn in der PKV verblieben ist. Ist das korrekt?

Wird er als Stipendiat wie ein Selbständiger behandelt? Wenn das Stipendium beendet ist und er als Student die Masterarbeit schreibt, wechselt er dann in einen Studententarif der PKV? Was ist, wenn er dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis beginnt. Hat er dann doch noch ein Wahlrecht für die GKV, weil noch nie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand?

Antwort

Sie haben Recht, dass Ihr Sohn als Student im Urlaubssemester kein Wahlrecht in die gesetzliche Krankenversicherung hat. Dies begründet sich zum einen dadurch, dass er während dieser Zeit nicht als Student eingeschrieben ist und zum anderen, dass er für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die entsprechenden Vorversicherungszeiten nicht erfüllt.

Da mit dem Existenzgründerstipendium eine selbständige Tätigkeit einhergeht, wird er demzufolge wie ein Selbständiger behandelt. Wenn er nach dem Stipendium seine Masterarbeit schreibt, müsste geklärt werden, inwieweit die selbständige Tätigkeit fortgeführt wird. Sollte diese selbständige Tätigkeit überwiegen, müsste er weiterhin als Selbständiger beurteilt werden.

Ob ein Studententarif in der PKV möglich ist, kann ich leider nicht beurteilen. Hierzu müssten Sie sich bitte an die Ihre private Krankenversicherung wenden.

Nach dem Studium kann Ihr Sohn, sofern er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, eine gesetzliche Krankenkasse wählen.

Quelle: Andreas Endl
AOK Bundesverband
Juni 2015

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