Frage
Ich bin im Masterstudium Architektur und zurzeit als Werkstudent in einem Architekturbüro beschäftigt. Ich arbeite dementsprechend 20 Std./Woche. Nun möchte ich nebenbei Dienstleistungen als Freiberufler bei der Erstellung von Designs für Softwareentwickler anbieten (also halbwegs branchenfremd). Dafür sollte die Kleinunternehmerregelung hinsichtlich Umsatzsteuer ausreichen. Die Tätigkeit soll hauptsächlich am Wochenende ausgeführt werden. Ich habe die Befürchtung, dass dadurch meine studentische Krankenversicherung Probleme macht. Inwieweit hängen das versicherungspflichtige Angestelltenverhältnis und mein Status als Student in dem Architekturbüro mit der Tätigkeit als Freiberufler zusammen? Worauf sollte ich achten?