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Studentisches Kleinunternehmen gründen: Krankenversicherung?

Frage

Ich bin im Masterstudium Architektur und zurzeit als Werkstudent in einem Architekturbüro beschäftigt. Ich arbeite dementsprechend 20 Std./Woche. Nun möchte ich nebenbei Dienstleistungen als Freiberufler bei der Erstellung von Designs für Softwareentwickler anbieten (also halbwegs branchenfremd). Dafür sollte die Kleinunternehmerregelung hinsichtlich Umsatzsteuer ausreichen. Die Tätigkeit soll hauptsächlich am Wochenende ausgeführt werden. Ich habe die Befürchtung, dass dadurch meine studentische Krankenversicherung Probleme macht. Inwieweit hängen das versicherungspflichtige Angestelltenverhältnis und mein Status als Student in dem Architekturbüro mit der Tätigkeit als Freiberufler zusammen? Worauf sollte ich achten?

Antwort

Es ist korrekt, dass Sie als versicherungspflichtiger Student die Regularien der Studenten in der Sozialversicherung zu berücksichtigen haben. Studenten können in Zeiten der Vorlesungen bis zu 20 Stunden selbständig oder abhängig beschäftigt tätig sein, ohne ihren Status als Student zu verlieren. In der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine zeitliche Eingrenzung.

Bitte lesen Sie dazu das Rundschreiben: "Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten" eingefügt. Im Punkt 1.2.4. "Beschäftigung neben dem Studium" finden Sie detaillierte Ausführungen, wie versicherungspflichtige Studenten mit einer oder mehreren Beschäftigungen nebeneinander versicherungsrechtlich zu betrachten sind.

Ich empfehle Ihnen, sich an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden, um die Krankenversicherung der Studenten sicher zu stellen.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Februar 2021

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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