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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Beiträge während Leistungsbezug?

Frage

Bleiben die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch während des Leistungsbezuges im Falle der Arbeitslosigkeit gleich $$oder gibt es für den Bezugszeitraum Änderungen?

Antwort

Beziehen Sie Arbeitslosengeld so endet das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 28a Abs. 5 im Sozialgesetzbuch III. Sollten Sie sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld erneut hauptberuflich selbständig machen, können Sie wieder einen Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Nach § 28a SGB III wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag erfüllen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den „Fachlichen Hinweisen“ zum § 28a SGB III: www.arbeitsagentur.de

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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