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In Teilzeit selbständig: Anspruch auf große Witwenrente?

Frage

Ich habe Anspruch auf die große Witwenrente und war 2018 nebenbei selbständig. Laut Steuerberater hatte ich 2018 einen Gewinn von 2.000 Euro. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf die große Witwenrente?

Antwort

Eigenes Einkommen wird grundsätzlich auf Witwenrenten angerechnet, sofern es den monatlichen Freibetrag von gegenwärtig 845,59 Euro (alte Bundesländer ohne waisenrentenberechtigte Kinder) übersteigt. Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet. Neben dem Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, werden auch andere Einkünfte dabei berücksichtigt.

Welche dies sind und weitere Einzelheiten zu diesem Thema, finden Sie in der Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“.

Sofern Sie weitere Fragen hierzu haben oder Hilfe benötigen, können Sie gerne auch eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2019

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