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Kleinunternehmerin überschreitet Umsatzgrenze: Meldung bei KV?

Frage

Ich bin hauptberuflich angestellt. Nebenberuflich arbeite ich als freie Redakteurin, seit 2017 mit Kleinunternehmer-Regelung. Geplanter Umsatz in 2019: ca. 12.300 Euro. Nun habe ich eine Auftragsanfrage mit zusätzlichen 20.000 Euro. Die Vertragsunterzeichnung wäre vermutlich im Mai, die Rechnungsstellung im Dezember.
Meine Fragen: a) Da ich dann 32.300 Euro Umsatz hätte und in meiner Festanstellung 28.032 Euro Jahres Brutto, würde ich als hauptberuflich Selbständige gelten. Doch ab wann? Ab Mai oder ab Dezember? b) Könnte ich bspw. meine Festanstellung auf Ende August (oder Ende November) kündigen und wäre bis dahin noch hauptberuflich festangestellt und nebenberuflich Kleinunternehmerin? c) Müsste ich mich bei der Krankenkasse ab Januar 2019 als Selbständige melden?

Antwort

Einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber hat man generell eine Mitwirkungspflicht. Veränderungen im Erwerbsleben sollten Sie Ihrer Krankenkasse immer rechtzeitig mitteilen. Der GKV-Spitzenverband stellt mit grundsätzlichen Hinweisen eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter für die Krankenkassen zur Verfügung, die den Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit näher definiert und insbesondere von der selbständigen Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird, abgrenzt. Online finden Sie „Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 23. Juli 2015“.

Zum Verfahren der Statusfeststellung können wir leider nichts beantworten. Für eine rechtsverbindliche Statusprüfung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
April 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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