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Nebenberuflich selbständig mit Mitarbeiter: Kranken- und Rentenversicherung?

Frage

Ich bin im Nebenerwerb selbständig (5 - 10 Stunden/Woche) und möchte einen Mitarbeiter für 480 Euro einstellen (10 Stunden/Woche). Bleibt dann mein Status als Nebenberufler und bleibe ich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch Rentenversicherung usw.?

Antwort

Hauptberuflich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt.

Wenn der Selbstständige mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird vermutet, dass eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt. Das müsste dann im Einzelfall widerlegt werden. Auch wenn mehrere Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt werden, deren Arbeitsentgelte bei Zusammenrechnung die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, wird ebenfalls eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit angenommen.

Bitte wenden Sie sich daher an Ihre gesetzliche Krankenkasse, die eine Einzelfallprüfung vornehmen würde.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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