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Nebenberufliche Physiotherapiepraxis betreiben: Rentenversicherung?

Frage

Ich bin angestellte Physiotherapeutin auf 20 Std./Woche und möchte mich jetzt daheim zusätzlich in kleinem Umfang selbständig machen mit einer privaten Physiotherapiepraxis. Ich bin durch das Angestelltenverhältnis gesetzlich rentenversichert. Muss ich mich zusätzlich für die Selbständigkeit rentenversichern?

Antwort

Sofern Sie als Physiotherapeutin überwiegend auf ärztliche Anordnung tätig sein werden, gehören Sie zu den Selbständigen, die grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Die Versicherungspflicht tritt hingegen nicht ein, wenn die selbständige Tätigkeit als geringfügig anzusehen ist, d.h. wenn der monatliche steuerrechtliche Gewinn nicht mehr als 450 Euro beträgt oder wenn Sie hierbei selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in mehr als nur geringfügigem Umfang beschäftigen.

Die Prüfung der Versicherungspflicht als Selbständige erfolgt unabhängig von der bereits bestehenden Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigte.

Zur weiterführenden Erläuterung der Versicherungspflicht bei Selbständigen hier ein Link zu einer Broschüre:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Bitte beachten Sie, dass auch für versicherungspflichtige Selbständige die Verpflichtung besteht, diese Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

Sofern Sie weitere Fragen haben empfehlen wir Ihnen einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren und sich dort beraten zu lassen. Gerade wenn Sie bereits Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, sollten Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten der Beitragszahlung hinsichtlich ihrer Höhe sowie deren Auswirkungen erläutern lassen. (Suche unter):
www.deutsche-rentenversicherung.de

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Juli 2016

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