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Nebenberufliche Physiotherapiepraxis?

Frage

Ich bin angestellte Physiotherapeutin auf 20 Std./Woche und möchte mich jetzt daheim zusätzlich in kleinem Umfang selbständig machen als private Physiotherapiepraxis. Ich bin durch das Angestelltenverhältnis gesetzlich kranken- und rentenversichert. Muss ich mich zusätzlich für die Selbständigkeit kranken- und rentenversichern?

Antwort

Im Sinne der allgemeinen Mitwirkungspflicht ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle.

Kommt die Krankenkasse zu dem Entschluss, dass die Anstellung als Physiotherapeutin im Vordergrund steht, so erfolgt die soziale Absicherung weiterhin über das Anstellungsverhältnis. Eine individuelle Prüfung erfolgt durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Quelle: Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2016

Tipps der Redaktion:

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