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Nebenberufliche Selbständigkeit: Krankenkasse?

Frage

Ich bin als Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe meine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit von bislang 40 Std./Woche auf 34 Std. herabgesetzt und zudem aus der 5-Tage-Woche eine 4-Tage-Woche machen lassen. Nun möchte ich mich nebenbei als freiberuflicher Holzbildhauer selbständig machen mit der Absicht die angefertigten Figuren auch zu verkaufen (wöchentlicher Arbeitszeitaufwand ca. 10-14 Std.). Wie verhält es sich mit Beiträgen für die Krankenkasse, die ich über meine nebenselbständige Tätigkeit informieren muss. Kann diese den Beitrag erhöhen, auch wenn ich im Jahr nicht eine Figur verkaufe?

Antwort

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und gleichzeitiger Beschäftigung als Angestellter erfolgt die Prüfung grundsätzlich individuell.

Um eine Einschätzung vorzunehmen, wird die Krankenkasse prüfen, welche der beiden Tätigkeiten deutlich überwiegend. Arbeiten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche, ist das jeweilige Entgelt von besonderem Interesse. Eine abschließende Beurteilung können wir von hier aus nicht vornehmen. Dies obliegt Ihrer Krankenkasse.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Oktober 2017

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