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Nebenerwerbsselbständig in Räumen des Arbeitgebers?

Frage

Ich arbeite Vollzeit (40 Std.) in einem Fitnessstudio als Fitness- und Personal-Trainer. Meine Arbeitszeit ist täglich 6:15 Uhr bis 15:15 Uhr. In dieser Zeit muss ich anwesend sein, Kurse leiten und Mitglieder betreuen. Allerdings habe ich jetzt Anfragen für Personal Trainings am Abend erhalten (16:00 - 18:00). Welche Möglichkeiten habe ich, um diese Kunden zu betreuen (Provisionsbasis, freiberuflich)? Es wäre immer im gleichen Fitnessstudio. Die Kunden akquiriere ich selbst und würde die Termine auch selbst vergeben; sie würden aber den Stundensatz für Personal Training an das Fitnessstudio bezahlen und ich würde prozentual einen Betrag davon beziehen.

Antwort

Grundsätzlich ist es möglich, als selbständiger Personal Trainer auch in demselben Studio tätig zu sein, in dem man auch als Trainer abhängig beschäftigt ist. Entscheidend sind hierbei die tatsächlichen Verhältnisse unter denen Sie diese Tätigkeit ausüben und die bei der Entscheidung darüber, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit oder eher um eine so genannte „Scheinselbständigkeit" - real also auch um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis - handelt, beurteilt werden.

Kriterien zur Abgrenzung von einer selbständigen Tätigkeit zu einer abhängigen Beschäftigung sind zum Beispiel inwieweit Ihnen gegenüber ein Weisungsrecht durch den Studiobetreiber besteht. Gibt es Vorgaben für Sie hinsichtlich Zeit und Art der Arbeitsverrichtung? Im Rahmen Ihrer abhängigen Beschäftigung sind Sie in die Organisation des Studios eingebunden, indem Sie z.B. Kurse leiten, als Ansprechpartner für die Studiogäste zur Verfügung stehen und neue Kunden einweisen. Selbst die im Rahmen der Selbständigkeit angestrebte Tätigkeit als Personal Trainer ist bereits Bestandteil Ihrer originären Aufgaben im Studio. Ferner ist davon auszugehen, dass auch die Kundenakquise während Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit stattfindet.

Für eine Selbständigkeit spräche hingegen, wenn Sie selbst ein wirtschaftliches Risiko tragen indem sie eigene Arbeitsmittel einbringen, selbst einen Mitgliedsbeitrag im Studio zahlen, Eigenwerbung betreiben, ihre Kunden völlig unabhängig von dem übrigen Studiobetrieb trainieren und diese auch selbst (und auch nicht nur während Ihrer abhängigen Beschäftigung im Studio) akquirieren.

Zwar werden Ihnen die Kunden nicht vom Studio vermittelt und auch die Terminplanung wollen Sie selbst übernehmen, die Bezahlung läuft dann aber wieder über das Fitnessstudio und die Tätigkeit als Personal Trainer unterscheidet sich nicht von Ihrer sonstigen Tätigkeit. Im Ergebnis dürfte die Abgrenzung zu Ihrem abhängigen Beschäftigungsverhältnis wenig überzeugen.

Um Rechtssicherheit zu erhalten, empfehle ich Ihnen die Durchführung einer Statusfeststellung (Clearingverfahren). Es können jedoch nur konkrete, also tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnisse beurteilt werden. Die Antragvordrucke zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie hier.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand:
September 2020

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