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Nebenerwerbsselbständigkeit: Arbeitslosengeld bei Kündigung?

Frage

Ich arbeite in Vollzeit und nebenbei als Gesellschafter einer GmbH (eine Bar mit drei Freunden). Wenn ich gekündigt werde sollte, werde ich das Arbeitslosengeld trotzdem bekommen?

Antwort

Sie können während einer bestehen Arbeitslosigkeit eine nebenberufliche Tätigkeit unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Dieses kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Die Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 155 SGB III. In den „Fachlichen Hinweisen zum § 155 SGB III“ der Agentur für Arbeit finden Sie ausführliche Informationen zur Ermittlung des Freibetrags.

Sie können sich auch gerne individuell am Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 beraten lassen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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