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Nebenerwerbsselbständigkeit: Krankenversicherung?

Frage

Da sich eventuell im nächsten Jahr ein neuer Job ergibt für mich, möchte ich mich vorab informieren, was der richtige Weg ist. Ich führe derzeit ein Teilzeitverhältnis auf Angestelltenbasis aus mit einem Bruttolohn von knapp 1.500 Euro/Monat. Zusätzlich besteht die Option auf einen weiteren Job auf freiberuflicher Basis mit Einkünften von 2.800 Euro/Monat. Derzeitig zahlt mein Teilzeitjob jegliche GKV-, Renten-, Arbeitslosenvers-Beiträge etc. Kann ich das so beibehalten und zahle von der Freiberuflichkeit lediglich die Lohnsteuer? Oder muss ich davon ausgehen, dass ich zusätzliche GKV-Beiträge zahlen muss? In welcher Höhe werden diese sein?

Antwort

Treffen eine versicherungspflichtige Beschäftigung (Ihr derzeitiges Angestelltenverhältnis) und eine selbständige Tätigkeit aufeinander, so ist zu prüfen, welche dieser Tätigkeiten dominiert. Im Sozialversicherungsrecht spricht man von der Beurteilung, ob eine „hauptberuflich selbstständige Tätigkeit“ vorliegt. Diese versicherungsrechtliche Prüfung erfolgt bei Ihrer Krankenversicherung. Herangezogen werden hierzu mehrere Kriterien, u.a. die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und aus der selbstständigen Tätigkeit der (geplante) Gewinn, der zeitliche Aufwand und die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entscheidend für die Beurteilung ist die Gesamtschau der Verhältnisse.

Liegt bei der selbstständigen Tätigkeit dann Hauptberuflichkeit vor, so hat dies auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus und somit auf die Beitragszahlung.

Die Prüfung der hauptberuflichen Selbstständigkeit erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung zu setzen, weil dort Ihre Daten bereits vorliegen, um diese Prüfung durchzuführen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Oktober 2016

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