Frage
Seit 14 Jahren bin ich im Nebenerwerb selbständig tätig. Ich führe ein kleines Geschäft für Bildeinrahmungen. Im Angestelltenverhältnis bin ich seither 24 Stunden beschäftigt. Nun habe ich bis Ende Juni gekündigt, da ich meine ganze Aufmerksamkeit und Kraft meinem Geschäft widmen möchte. Da ich mich nun selbst krankenversichern muss, stellt sich mir die bange Frage, ob ich für das letzte Jahr 2018 Nachzahlungen an die KV entrichten muss, da sich meine Einkünfte aus Gewerbebetreib von 2017 (Ertrag war unter dem vom Angestelltenverhältnis) auf das Jahr 2018 verdoppelt haben. Oder nimmt die KV einfach die Zahlen vom Vorjahr und berechnet den Beitrag für den Vollerwerb neu?