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Schankgewerbe im Nebenerwerb übernehmen: Sozialversicherung?

Frage

Ich möchte ein bestehendes Schankgewerbe übernehmen - dieses allerdings als Nebentätigkeit. Unter welchen Voraussetzungen kann ich weiter über meinen Hauptarbeitgeber kranken- und rentenversichert bleiben?

Antwort

Treffen eine versicherungspflichtige Beschäftigung (Ihr derzeitiges Angestelltenverhältnis) und eine selbständige Tätigkeit (Schankgewerbe) aufeinander, so ist zu prüfen, welche dieser Tätigkeiten dominiert. Im Sozialversicherungsrecht spricht man von der Beurteilung, ob eine „hauptberuflich selbstständige Tätigkeit“ vorliegt. Diese versicherungsrechtliche Prüfung erfolgt bei Ihrer Krankenversicherung. Herangezogen werden hierzu mehrere Kriterien, unter anderem die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und aus der selbständigen Tätigkeit der (geplante) Gewinn, der zeitliche Aufwand und die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entscheidend für die Beurteilung ist die Gesamtschau der Verhältnisse.

Liegt bei Ihrem Schankgewerbe dann Hauptberuflichkeit vor, so hat dies auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus und somit auf die Beitragszahlung.

Die Prüfung der hauptberuflichen Selbstständigkeit erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung zu setzen, weil dort Ihre Daten bereits vorliegen, um diese Prüfung durchzuführen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Oktober 2016

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