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Selbständigkeit plus Festanstellung plus 450-Euro-Tätigkeit: Rentenversicherung?

Frage

Ich bin Angestellte (drei Tage) mit zusätzlichem 450 Euro-Job (ein Tag) und plane, mich nebenberuflich selbständig zu machen als Übersetzerin und Autorin - letzteres möchte ich zusätzlich auch als Dienstleistung anbieten für fremde Blogs (also Auftragsarbeiten zu bestimmten Themen). Ist eine nebenberufliche Selbständigkeit plus Festanstellung UND 450-Euro-Tätigkeit überhaupt möglich? Wie ist die Dienstleistung der Anfertigung von Beiträgen für Blogs zu bewerten hinsichtlich der Themen - konkret zum Beispiel ein Sprachunterricht, der online gestellt wird? Würde dies als unterrichtende Tätigkeit bezüglich der Rentenversicherung angesehen werden?

Antwort

Die Kombination einer versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung, einer geringfügigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit ist grundsätzlich möglich. Ob für die von Ihnen beschriebenen selbständigen Tätigkeiten Rentenversicherungspflicht bestehen wird, ist getrennt bzw. unabhängig von den bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen zu prüfen. Die Prüfung muss konkret von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der genauen Ausgestaltung dieser Tätigkeiten vorgenommen werden. Lediglich wenn diese Tätigkeit nur geringfügig ausgeübt wird, d.h. wenn der erwirtschaftete steuerrechtliche Gewinn weniger als 450 Euro beträgt, kann eine Versicherungspflicht für diese Tätigkeit ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden. Wird diese Geringfügigkeitsgrenze hingegen überschritten, wäre aufgrund der von Ihnen genannten Inhalte zu prüfen, ob Sie z.B. aufgrund der publizistischen oder lehrenden Tätigkeit zu Selbständigen gehören, für die kraft Gesetz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. In diesem Fall würden dann parallel Beiträge sowohl aus der hauptberuflichen abhängigen Beschäftigung, als auch für die selbständige Tätigkeit zu entrichten sein, ggf. mit anteiliger Unterstützung durch die Künstlersozialkasse. Bitte wenden Sie sich zwecks Prüfung der Versicherungspflicht an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger sowie zur Feststellung, ob eine publizistische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetztes vorliegt an die Künstlersozialkasse.

Weitere Informationen zu diesem Thema Versicherungspflicht von Selbständigen finden Sie in dieser Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/03_zusaetzlich_vorsorgen_chancen_nutzen/zusaetzlich_vorsorgen_node.html#doc233228bodyText8

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Oktober 2017

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