Antwort
Aus den von Ihnen gemachten Angaben entnehme ich, dass Sie derzeit durch den Bezug der Witwenrente in der Krankenversicherung der Rentner (KVdS) pflichtversichert sind. In diesem Fall ist es richtig, dass Ihre Beiträge aus der Rente und zusätzlich aus dem Arbeitseinkommen der selbstständigen Tätigkeit berechnet werden.
Es gibt noch den Fall, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird (wenn z.B. die Einnahmen aus der Selbstständigkeit höher sind, als die der Rente). Dann müssten Sie sich gegebenenfalls freiwillig versichern. In diesem Fall ist der Beitrag aber in der Regel höher.
Die Prüfung Ihres Versicherungsstatus nimmt Ihre Krankenversicherung vor. Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an direkt an diese zu wenden, da dort die genauen Daten vorliegen.
Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
April 2015