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UG-Geschäftsführer: „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ oder pflichtversichert?

Frage

Meine Frage bezieht sich auf die Arbeitslosenversicherung für Selbständige („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“). Ich möchte mich selbständig machen und mein Steuerberater hat mir dazu geraten, eine UG zu gründen und mich selbst als Geschäftsführer einzustellen. Bin ich in diesem Fall selbständig und muss ich den o.g. Antrag stellen oder bin ich ein normaler Angestellter, der pflichtversichert ist?

Antwort

Bei der Tätigkeit als Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft (UG) ist zu prüfen, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Solange Sie alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG sind, ist in der Regel von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen.

Eine abschließende Beurteilung hinsichtlich Ihrer Statusfeststellung kann über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen: www.deutsche-rentenversicherung.de.
Sie können sich zu diesem Thema auch gerne bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Sie erreichen diese unter der Tel.-Nr. 0800 1000 480 70.

Als Selbständiger hätten Sie dann die Möglichkeit das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abzuschließen.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

Tipps der Redaktion:

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