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Vom Teilzeit- zum Vollzeitunternehmen: Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Frage

Ich bin bereits seit 2011 neben einer Angestelltentätigkeit freiberuflich tätig (auch entsprechend steuerlich gemeldet). Nun plane ich den Sprung in die "Vollzeit-"Selbständigkeit. Kann ich ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" noch in Anspruch nehmen, obwohl ich neben meiner Angestelltentätigkeit bereits seit längerer Zeit freiberuflich tätig bin?

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag kann von Ihnen auch abgeschlossen werden, wenn Sie Ihre bisherige nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufwerten. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen des § 28a Sozialgesetzbuch III erfüllen. Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen Sie zum Beispiel innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 SGB III).

Den aktuellen Gesetzestext finden Sie auf der Internetseite www.gesetze-im-internet.de.

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ unter www.arbeitsagentur.de.

Eine verbindliche Antwort bzw. eine verbindliche Prüfung Ihres Antrages kann nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit vornehmen.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

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