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Aushangpflicht für relevante Gesetze: Verweis auf BMJ-Webseite?

Frage

Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, relevante Gesetze den Mitarbeitern einfach zugänglich zu machen und diese aktuell zu halten. Oft liest man, dass auch das Intranet ein passender Ort zum Aushang sein kann. Kann der Arbeitgeber auch einfach auf die Website www.gesetze-im-internet.de verlinken? Das Bundesamt für Justiz stellt hier fast alle Gesetze in ihrer geltenden Fassung zu Verfügung. Solange jeder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Zugriff auf diese Website hat, könnte er oder sie sich dort uneingeschränkt über alle aktuellen Verordnungen und Gesetze informieren.

Antwort

Durch einen Zugang zu den relevanten Gesetzen im Intranet einer Firma kann der Aushangpflicht Genüge getan werden – nicht jedoch mit einem Verweis auf „Gesetze im Internet“. Hier fehlt die Spezifikation. Mit anderen Worten, die Vorauswahl dieser Gesetze sollte schon getroffen sein, so dass man sie nicht aus der Fülle aller Gesetze selbst heraussuchen muss – aber das scheint ja durch die App dann gewährleistet zu sein.

Falls für bestimmte Gesetze eine Auslegepflicht vorgeschrieben ist, gibt es da leider keinen anderen Weg.

Quelle:
Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN

Stand:
März 2020

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