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Reduzierung der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit: Abmeldung bei SV durch Arbeitgeber?

Frage

Ich bin aktuell mit 19,5 Stunden angestellt und arbeite nebenberuflich als Supervisorin / Mediatorin. Ab Januar möchte ich auf 10 Stunden im Angestelltenverhältnis reduzieren - bleibe aber sozialversicherungspflichtig angestellt. 1. Meldet mich der AG trotzdem von der gesamten Sozialversicherung ab? 2. Behält der AG die einbehaltenen Beiträge oder bekomme ich ein Plus auf mein Konto? 3. Ist dann das Einkommen vom AG brutto-wie-netto, da meine Kranken-, Pflegeversicherung und meine freiwillige Rentenversicherung aus der hauptberuflichen Selbständigkeit im Vordergrund stehen?

Antwort

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt bleiben, erfolgt grundsätzlich keine Abmeldung bei der Sozialversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden dann weiterhin geleistet, sodass Ihr Bruttoeinkommen um diese Beträge gemindert wird.

Bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu kontaktieren. Sie erreichen das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 004.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
August 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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