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Teilzeitkraft bezieht Witwenrente: Stundenlohn?

Frage

Wie verhält sich das, wenn eine Mitarbeiterin als Teilzeitkraft eingestellt wird - sie aber Witwenrente bezieht. Ist es dann so, dass die Stunden je nach dem verhandelten Stundenlohn zu leisten sind? Das heißt, wenn sie (ganz übertrieben dargestellt) z.B. 6 Euro bekäme, könnte sie 40 Std./Monat arbeiten und bei 12 Euro dann 20 Std./Monat? Man möchte ja das möglichst Beste für beide Parteien rausholen. Und welche Lösungen gäbe es, wenn sie gerne eine gewisse Stundenanzahl arbeiten möchte, aber keine Minderung der Witwenrente erfahren möchte?

Antwort

Das Einkommen der Mitarbeiterin wird nur dann tatsächlich auf ihre Rente angerechnet, wenn es den festgelegten monatlichen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 872,52 Euro zuzüglich 185,08 Euro je waisenberechtigtes Kind. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 % angerechnet.

Ein Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, in dem vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer alle vertragsrelevanten Punkte, wie Arbeitszeit und Arbeitslohn vereinbart sind. Zu beachten ist, dass der vereinbarte Lohn den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro nicht unterschreiten darf. Vereinbaren Sie eine Arbeitszeit mit der entsprechenden Entlohnung, die Ihre Witwenrente somit nicht mindert.

Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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September 2019

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