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Erhalten ausländische Mitarbeiter einer UG automatisch ein Visum?
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Erhalten ausländische Mitarbeiter einer UG automatisch ein Visum?
Unternehmen erhalten auf der „Make it in Germany“-Unternehmensseite ausführliche Informationen zur Einstellung ausländischer Fachkräfte.
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Personen beschäftigen, müssen Sie bestimmte Rechte und Pflichten beachten. Um überhaupt Personal einstellen zu dürfen, brauchen Sie zunächst eine Betriebsnummer.
Für die Rekrutierung und Einstellung ausländischer Fachkräfte gelten nochmal besondere rechtliche und bürokratische Vorgaben. Ein wichtiger Punkt, den Sie als Arbeitgeber bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte beachten müssen, sind die Visabestimmungen. Personen aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Menschen aus Nicht-EU-Staaten und Nicht-EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland beantragen. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrages. Darüber hinaus gelten noch weitere Voraussetzungen, die die Fachkraft erfüllen muss, um ein Visum zu erhalten.
Je nach Qualifikationsniveau gelten folgende Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme:
Wichtig: Das Visum zur Einreise ist immer zweckgebunden. Bei der Visumantragstellung muss der richtige beabsichtigte Aufenthaltszweck angegeben werden. Die Einreise zu touristischen Zwecken (Schengen-Visum) berechtigt grundsätzlich nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland und schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung aus.
Wichtige Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen".
Zudem gelten für Sie als Arbeitgeber in Deutschland gesetzliche Vorschriften, die bei der Einstellung einer ausländischen Fachkraft befolgt werden müssen. Lesen Sie hier mehr.
Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter. Diese beraten Sie kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!
* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany“
www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2020