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Arbeitslose Bewerber 50+ einstellen?

Frage

Ich möchte eine Firma aufbauen mit etwa 500 Mitarbeitern. Würde aber gerne mit Leuten arbeiten, die in einem Programm 50+ und bei einer ARGE eingestellt sind.

Antwort

Wenn Sie in Ihrem geplanten Unternehmen Personen einstellen möchten, die arbeitslos sind, so empfehle ich Ihnen mit den zuständigen Behörden vor Ort (Jobcenter und Agentur für Arbeit) den Kontakt aufzunehmen. Mit den Behörden können Sie klären, ob es geeignete Bewerber für Ihr Unternehmen gibt, die durch die Arbeitsagentur und/oder Jobcenter vermittelt werden können. Sollten Sie zum Beispiel Personen mit einem Vermittlungshemmnis einstellen, besteht auch die Möglichkeit einer Förderung über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Arbeitgeber können nach § 88 folgende Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden. Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Ausführliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden Publikation der Agentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk4/~edisp/l6019022dstbai386951.pdf

Über die Internetseite www.perspektive50plus.de haben Sie die Möglichkeit Ihren regionalen Ansprechpartner zu finden.

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2015

Tipps der Redaktion:

GründerZeiten Nr. 15: Personal (PDF, 665  KB)

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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