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Liquiditätsschwierigkeiten: Mitarbeiter kündigen?

Frage

Ich bin seit nunmehr fast drei Jahren selbständig und habe zeitweise auch gute Umsätze durch meine Selbständigkeit erzielt. Im letzten November wurde ein Mitarbeiter eingestellt. Leider hat sich durch rückläufige Aufträge/Umsätze in den Sommerferien die betriebswirtschaftliche Situation verschlechtert. Ich musste leider Hartz IV-Aufstockung beantragen. Obwohl ich hierbei auf die Notwendigkeit des Mitarbeiters hingewiesen habe (bestimmte Aufgabenbereiche können ohne ihn nicht erfüllt werden), wurde dies leider in keiner Weise bei dem Leistungsbescheid berücksichtigt. Nun stehe ich vor der schweren Entscheidung der Kündigung oder einen sonstigen Ausweg zu finden. Haben Sie noch einen Rat oder Hinweis zu Fördermaßnahmen, die mir noch nicht bekannt sind?

Antwort

Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet. Das Arbeitslosengeld II ist somit eine Leistung für Ihren persönlichen Lebensunterhalt und nicht für betriebliche Ausgaben (z.B. Personalkosten) gedacht, die Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit haben.

Es gibt die Möglichkeit, falls für Ihren Arbeitnehmer zurzeit nicht genügend Arbeit vorhanden ist, bei der Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 95 bis 109 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de (www)
Sie können sich auch bei der Arbeitgeberservicehotline der Arbeitsagentur beraten lassen. Diese erreichen Sie unter der 0800-4555520.

Ist eine Unterstützung über das Kurzarbeitergeld nicht möglich, so kann ich Ihnen keine Alternative in Form eines Zuschusses benennen. Man könnte dann nur noch nach Darlehensförderprogrammen schauen, mit denen auch Betriebsmittel finanziert werden können. Für eine individuelle Beratung können Sie sich auch gerne wenden an das Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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