Antwort
Es kommen Förderprogramme des Bundes und Ihres Bundeslandes in Frage. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme. Welche Förderprogramme für Sie geeignet sind, hängt u.a. vom Finanzierungsbedarf ab. Über die Internetseite www.foerderdatenbank.de können Sie recherchieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Stellen Sie einen arbeitslosen Arbeitnehmer ein, so können Sie als Arbeitgeber mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten unterstützt werden. Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seiter der Agentur für Arbeit unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/foerderung-arbeitsaufnahme
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2018
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