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Mitarbeiter einstellen: Förderung?

Frage

Ich bin auf der Suche nach Informationen zur Etablierung eines Teams für die Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung hinsichtlich staatlicher Fördermöglichkeiten. Gibt es im Rahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zudem nicht auch Fördermittel?

Antwort

Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2016

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