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Mitarbeiter in Teilzeit anstellen: Förderung?

Frage

Ich habe im letzten Jahr ein Einzelunternehmen gegründet und möchte gerne jemanden in Teilzeit anstellen. Wo finde ich Hinweise, ob und wie man eine Förderung dazu erhält?

Antwort

Arbeitgeber können nach § 88 folgende Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2016

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