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Einzelunternehmen: Minijobber einstellen?

Frage

Ich plane, mich im Bereich Webdesign in der Form als Einzelunternehmer selbständig zu machen und würde gerne einen guten Freund als Mitarbeiter einstellen. Jetzt ist die Frage, wie man das am besten macht. Er würde leistungsabhängig vergütet werden. Unser Einkommen wird höchstwahrscheinlich nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr betragen, da wir das nebenberuflich ausführen würden. Theoretisch könnte er als Minijobber arbeiten, da der Gewinn definitiv nicht deutlich mehr als 1.000 Euro betragen wird. Allerdings wird er nicht nach Stunden bezahlt, sondern pro Projekt leistungsweise. Ist das möglich und wenn ja, wie?

Antwort

Grundsätzlich können Sie Ihren Freund als Minijobber einstellen. Es ist nicht zwingend, dass jeden Monat gleich viele Stunden gearbeitet werden, nur dürfen Sie mit der Bezahlung nicht über 450 Euro hinauskommen. In den einzelnen Projekten werden auch Stunden anfallen, diese Stunden müssen Sie als Grundlage für die Berechnung heranziehen, da Sie in jedem Fall den Mindestlohn beachten müssen. In anderen Worten ein Projekt, das zehn Stunden beanspruchte, muss mit mindestens 8,84 Euro x 10 = 88,40 Euro für das Projekt abgerechnet werden. Mehr als 50,90 Stunden dürfen im Monat auf einer Minijob-Basis nicht gearbeitet werden. Der Vollständigkeit halber füge ich noch hinzu, dass auch der Jahresmindesturlaub in den 450 Euro x 12 mitabgebildet werden muss.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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