Antwort
Um einen Mitarbeiter zu beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Das gilt unabhängig von der Rechtsform. Der Antrag ist elektronisch zu stellen bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie die Betriebsnummer erhalten haben, dürfen Sie Mitarbeiter beschäftigen. Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro monatlich) handelt, ist diese bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Informationen sind diesbezüglich auf der Seite der Minijob-Zentrale erhältlich.
Als Arbeitgeber sind außerdem arbeitsrechtliche Pflichten zu beachten, wie zum Beispiel Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen schriftlichen Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9.35 Euro pro geleistete Arbeitsstunde. Ein Musterarbeitsvertrag als Orientierungshilfe ist auf der Internetseite der Minijob-Zentrale erhältlich. Arbeitsrechtliche Informationen sind in zahlreichen Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalten, empfehlenswert für Sie wäre vor allem die Broschüre über geringfügige Beschäftigung.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 60 28 00 28 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2020
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