Aushilfe in Russland beschäftigen?
Frage
Ich bin seit knapp einem Jahr freiberufliche Dolmetscherin/Übersetzerin/Beraterin in Deutschland. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich eine Aushilfe mit Russisch-Kenntnissen gut gebrauchen kann, die mich vor allem im administrativen Bereich entlastet. Ich kenne jemanden Zuverlässigen in Russland, der mir alle Aufgaben aus der Entfernung erledigen kann. Für diese Aufgaben brauche keine Präsenz der Aushilfe in Deutschland. Ich möchte fragen, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten es gibt, so eine Person zu beschäftigen.
Antwort
Grundsätzlich können Sie eine Aushilfe beschäftigen, die von Russland aus für Sie arbeitet. Dabei gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes. Das bedeutet, Sie als Arbeitgeber unterliegen hinsichtlich der Meldepflichten den Rechtsvorschriften Russlands.
Ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters in Russland für Sie als Freiberuflerin eventuelle Konsequenzen (z.B. steuerliche Aspekte in Deutschland) hat, sollten Sie persönlich mit Ihrem Steuerberater klären.
Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2018
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