Antwort
Im Grunde ist Ihre Idee sehr gut, denn es hilft den potentiellen Schülern zu verstehen, um was es in dem Vertrag geht.
Rein rechtlich wäre es aber für den Vertragsschluss nicht erforderlich, dass die Gegenseite alles in dem Vertrag zu einhundert Prozent versteht. Bei der Wahl der Sprache allein in das Englische stellen sich aber andere Probleme.
Denn möglicherweise kann das dazu führen, dass dann sämtlicher Schriftverkehr rund um den Vertrag in dieser Sprache zu führen ist, also auch beispielsweise eine Mahnung, wenn nicht gezahlt wird.
An Ihrer Stelle würde ich daher eher einen Mittelweg wählen, der vielfach praktiziert wird. Ich würde den Vertrag sowohl in Deutsch als auch in Englisch zu Verfügung stellen, indem auf einem Blatt in zwei Spalten der Text in Deutsch und auf der anderen Seite in Englisch wiedergegeben wird. Darüber hinaus würde ich beim Vertragstext ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version, die deutsche Version gilt und auch Deutsch die Vertragssprache ist.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018
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