Frage
Ich möchte mich als Immobilienmakler nebenberuflich selbstständig machen. Hauptberuflich bin ich Beamter. Nun möchte ich mein „Geschäft“ „[Muster]-immobilien“ (Name von Red. geändert) nennen. Bedeutet, dass der Name „[Muster]-immobilien“ als Domain dienen soll, dass der Name als „Geschäftsname“ auf Visitenkarten stehen soll und ebenso auf Rechnungen, Anschreiben etc. Nun meine Frage, ob der Name „[Muster]-immobilien“ auf Rechnungen, Visitenkarten, Impressum usw. alleine stehen darf oder ob ich darunter jeweils meinen Vor- und Zunamen schreiben muss, um kenntlich zu machen, dass ich Kleinunternehmer und kein Kaufmann z.B. bin? Zusätzlich interessiert mich, wo ich überprüfen kann, ob der Name „[Muster]-immobilien“ bereits rechtlich geschützt ist? Auch würde ich den Namen gerne schützen lassen, damit nicht Monate später eine Firma mit dem Namen gegründet wird und ich diesen Namen dann nicht mehr benutzen kann. Können Sie mir diesbezüglich noch Tipps geben?