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Kleinunternehmen: Geschäftsbezeichnung auf Visitenkarte und Homepage?

Frage

Ich möchte mich als Immobilienmakler nebenberuflich selbstständig machen. Hauptberuflich bin ich Beamter. Nun möchte ich mein „Geschäft“ „[Muster]-immobilien“ (Name von Red. geändert) nennen. Bedeutet, dass der Name „[Muster]-immobilien“ als Domain dienen soll, dass der Name als „Geschäftsname“ auf Visitenkarten stehen soll und ebenso auf Rechnungen, Anschreiben etc. Nun meine Frage, ob der Name „[Muster]-immobilien“ auf Rechnungen, Visitenkarten, Impressum usw. alleine stehen darf oder ob ich darunter jeweils meinen Vor- und Zunamen schreiben muss, um kenntlich zu machen, dass ich Kleinunternehmer und kein Kaufmann z.B. bin? Zusätzlich interessiert mich, wo ich überprüfen kann, ob der Name „[Muster]-immobilien“ bereits rechtlich geschützt ist? Auch würde ich den Namen gerne schützen lassen, damit nicht Monate später eine Firma mit dem Namen gegründet wird und ich diesen Namen dann nicht mehr benutzen kann. Können Sie mir diesbezüglich noch Tipps geben?

Antwort

Gegen die werbliche Verwendung der Geschäftsbezeichnung „[Muster]-immobilien“ ohne Zusatz bestehen keine Bedenken. Er kann daher etwa auf Visitenkarten und auf Ihrer Homepage verwendet werden. Da Sie rechtsverbindliche Handlungen jedoch als Kleingewerbetreibender nur unter Ihrem bürgerlichen Namen vornehmen können, ist im Impressum, auf Rechnungen und Anschreiben Ihr bürgerlicher Name mit anzuführen.

Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage: Die Recherche nach den Namen kann im Internet beginnen, dann sollten die Markenregister des Europäischen Markenamtes, der WIPO und des Deutschen Patent- und Markenamtes geprüft werden. Letzteres etwa finden Sie bei der Internetsuche unter „DPMA Register“. Bitte beachten Sie, dass auch ähnliche Bezeichnungen, die älter sind als Ihre, einer Verwendung durch Sie entgegenstehen können.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
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Oktober 2016

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