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Wohnsitz im Ausland - Unternehmen in Deutschland: Adresse im Impressum?

Frage

Ich lebe seit einigen Jahren im Ausland, möchte aber in Deutschland ein Gewerbe (Online-Handel) anmelden. Ich würde zu diesem Zweck mit einem Fulfilment Unternehmen in Deutschland zusammenarbeiten, das zudem einen Büroservice sowie eine Geschäftsadresse anbietet. Kann ich diese Adresse für meinen Auftritt im Internet (Impressum) sowie meine Rechnungen etc. benutzen oder muss ich meine Adresse im Ausland angeben?

Antwort

Am Sitz des Unternehmens müssen die überwiegende Geschäftstätigkeit und die Verwaltung des Unternehmens erfolgen. Auch steuerrechtlich sind korrekte Angaben über den tatsächlichen Sitz der Geschäftsleitung unerlässlich. Der schnellste Klärungsweg wäre es, wenn Sie sich mit dem zuständigen Finanzamt und dem zuständigen Gewerbeamt am geplanten Briefkastensitz des Unternehmens in Verbindung setzen und besprechen, wie das Ganze gehandhabt werden kann. Möglich wäre es ja beispielsweise, dass Sie einen Hauptsitz des Unternehmens an Ihrem Wohnort im Ausland haben und eine Niederlassung in Deutschland gründen, damit für die Kunden in Deutschland die deutsche Niederlassung der Ansprechpartner wäre. Professioneller wäre es alternativ, statt direkt die Behörden zu kontaktieren, wenn Sie sich individuell zu Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater beraten lassen, dies sowohl für das Ausland, in welchem Sie ansässig sind, als auch für Deutschland. Dabei kann auch die geplante Rechtsform, in welcher Sie Ihren Online-Handel führen könnten, passend zu Ihrer Gesamtsituation gestaltet werden.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2015

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