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Hauptwohnsitz in Portugal – Auftraggeber in Deutschland?

Frage

Ich werde als Portugiese meinen Hauptwohnsitz von Deutschland wieder nach Portugal verlegen und dort mehr als 183 Tage im Jahr leben und gemeldet sein. Ich habe jedoch auch noch wenige freiberufliche Aufträge in Deutschland (Dozententätigkeit für Volkshochschule, Projekte in Kindergärten und Schulen). Kann ich eine Postadresse für die Honorarverträge aus diesen Aufträgen in Deutschland angeben? Ich habe zudem Büro/Werkstatt in Deutschland, was ich ggf. behalten möchte. Kann ich diese Adresse als Adresse für meine Honorarverträge verwenden? Ich benötige für meine Arbeit in Deutschland auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Wie kann ich dieses beantragen? Wo muss ich das beantragen? In Deutschland oder in Portugal?

Antwort

Am besten beauftragen Sie ein international tätiges Steuerberaterbüro mit der Beratung zu den verschiedenen praktischen Gestaltungsmöglichkeiten der Rechnungsstellung und zu den sich daraus und aus der objektiven Rechtslage ergebenden steuerlichen Konsequenzen Ihrer geplanten Hauptwohnsitzverlegung von Deutschland nach Portugal.

Wenn Sie für Ihre „Arbeit in Deutschland“, wie Sie schreiben, ein „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ benötigen, wenden Sie sich am Besten an die zuständige deutsche Meldebehörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes in Deutschland, die Ihnen dann mitteilen wird, in welchem Umfang und mit welcher Aussagekraft ein „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ in Deutschland für Sie erstellt werden kann und ob und in welchem Umfang auch eine erweiterte Auskunft aus Portugal zu den besonderen Zusatzthemen der persönlichen Eignung für den Umgang mit Minderjährigen etc. eingeholt werden kann. Dabei gilt: Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland finden Sie vor allem in den § 30 a bis § 31 Bundeszentralregistergesetz. In § 30 b Bundeszentralregistergesetz ist das „Europäische Führungszeugnis“ geregelt, das in Ihrem Fall als Grundinformation für Ihren Arbeitgeber vielleicht auch sinnvoll wäre, auch wenn es nicht die Zusatzinformationen eines „erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses“ enthält. Das „Europäische Führungszeugnis“ kann auch von der Meldebehörde an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz in Deutschland beschafft werden kann oder Sie können es online über die Webseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) einholen, was in § 30 c Bundeszentralregistergesetz geregelt ist. Wegen der erweiterten Angaben zur persönlichen Eignung auch bezogen auf Ihre früheren Wohnsitze in Portugal ist - wie gesagt - die direkte Abklärung beim deutschen Einwohnermeldeamt an Ihrem deutschen Wohnsitz zu empfehlen.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2018

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