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Teilnahmebescheinigung per Post oder als PDF?

Frage

Gern möchte ich wissen, ob eine Teilnahmebescheinigung immer per Post im Original verschickt werden muss oder ob ein PDF zum Selbstausdruck grundsätzlich auch erlaubt ist.

Antwort

Ob eine Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zulässig ist, hängt u.a. von ihrem Inhalt ab. Darüber hinaus könnte es Bereiche geben, bei denen ein Original verlangt wird. Bei Rechtsanwälten ist z.B. eine Teilnahmebescheinigung, die selbst ausgedruckt wird, erlaubt.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Juli 2020

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