Navigation

Gebrauchsmuster für Funktionsshirt anmelden?

Frage

Ich habe ein Funktionsshirt entwickelt, das ich in Kürze auf den Markt bringen möchte. Ähnliche Designs werden bereits angeboten. Das von mir entwickelte Shirt weicht jedoch in etlichen Punkten massiv von den erhältlichen Produkten ab. Für mich stellt sich nun die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, überhaupt ein Gebrauchsmuster anzumelden. Soweit ich weiß, reichen ja bereits minimale Änderungen, damit die Konkurrenz ein sehr ähnliches Produkt auf den Markt bringen kann.

Antwort

Zwischenzeitlich wurde das alte Geschmacksmusterecht von dem neuen Designrecht ersetzt.

Maßgeblich dafür, ob ein Produkt ein eingetragenes Design verletzt, ist der Gesamteindruck des eingetragenen Designs und des Produktes. Es ist aber schwer vorherzusagen, welche Elemente entscheidet für den Gesamteindruck sind und welche vielleicht weniger. Auf alle Fälle hat aber ein eingetragenes Schutzrecht eine gewisse Abschreckungswirkung.

Darüber hinaus könnte Ihr Produkt auch Urheberschutz genießen, wenn es die hier erforderliche Schöpfungshöhe aufweist. Dies wird wohl aber nur in Ausnahmefällen von Gerichten bejaht.

Hinzuweisen ist noch auf die Möglichkeit des Markenschutzes. Neben reinen Wortmarken können auch Wort-/Bildmarken, reine Bildmarken und auch Positionsmarken zur Marke angemeldet werden. Hierbei kann es sich auch um Dekorelemente handeln, wie Streifenelemente oder Ziernähte.

Gegebenenfalls sollten diese Fragen auch mit einer speziell auf das Design- und Markenrecht spezialisierten Anwältin oder einem speziell auf das Design- und Markenrecht spezialisierten Anwalt erörtert werden.

Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben