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Baupläne digitalisieren: Haftung?

Frage

Ich bin Architekturstudent und plane die Anmeldung eines Kleinunternehmens, um Pläne für privat oder gewerblich zu digitalisieren. An welcher Stelle liegt die Haftung der Zeichnungen? Muss ich mich hierbei absichern oder wäre ich im Falle einer fehlerhaften Grundlage von der Haftung befreit? Würde mich ein in der Rechnung formulierter Satz zum Haftungsausschluss generell absichern?

Antwort

Es ist wichtig, dass Sie Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden gegenüber klar beschreiben, wo Ihre Verantwortung liegt. Sie sollten deutlich machen, dass Sie für Fehler der Grundlage nicht haften. Wichtig ist, dass Sie dies nicht erst auf der Rechnung, sondern vor Vertragsschuss deutlich machen, etwa in Ihrem Angebot.

Für eigene Fehler sind Sie naturgemäß verantwortlich und müssen auch haften. Hier können Sie aber mit Ihren Kunden individuell eine Haftungsbeschränkung vereinbaren. Vorsicht: In Form von AGB ist dies nur sehr bedingt möglich.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *

Stand:
August 2020

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