Frage
Ich möchte online (zum Beispiel über die Plattform eBay) mit gebrauchter Ware aller Art (insbesondere Haushaltswaren, Kleidung, Bücher, Elektroartikel etc.) handeln. Die Ware kaufe ich dafür von Privatpersonen, zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen, in größeren Mengen (mehrere Kartons, ohne Inventarlisten) ein. Meistens handelt es sich dabei um beleglose Barankäufe. Die Ware verändere ich für den Verkauf nicht, und handele sie auch nicht unter eigenem Markennamen - nur ein leichtes Refurbishment (Reinigung) und wenn nötig ein Funktionstest wird durchgeführt.
In welchen Fällen könnte ich als Händler nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Körper oder Sachschäden durch die verkaufte Ware haftbar gemacht werden?