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Haftung bei Verkauf von gebrauchter Ware?

Frage

Ich möchte online (zum Beispiel über die Plattform eBay) mit gebrauchter Ware aller Art (insbesondere Haushaltswaren, Kleidung, Bücher, Elektroartikel etc.) handeln. Die Ware kaufe ich dafür von Privatpersonen, zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen, in größeren Mengen (mehrere Kartons, ohne Inventarlisten) ein. Meistens handelt es sich dabei um beleglose Barankäufe. Die Ware verändere ich für den Verkauf nicht, und handele sie auch nicht unter eigenem Markennamen - nur ein leichtes Refurbishment (Reinigung) und wenn nötig ein Funktionstest wird durchgeführt.

In welchen Fällen könnte ich als Händler nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Körper oder Sachschäden durch die verkaufte Ware haftbar gemacht werden?

Antwort

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. Hersteller ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt, hergestellt hat. Als Hersteller gilt aber auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Schlussendlich ist auch Hersteller, wer das Produkt in die europäische Union einführt. Insofern dürfte Ihr Risiko, nach dem Produkthaftungsgesetz zu haften, eher gering sein.

Unabhängig vom Produkthaftungsgesetz haften Sie auf jeden Fall als Verkäufer, auch für Mängel der von Ihnen verkauften Produkte. Gegenüber Verbrauchern können Sie bei gebrauchten Waren vertraglich die Mängelhaftung auf ein Jahr reduzieren, aber leider nicht ganz ausschließen.


Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt

Stand:
November 2022

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