Frage
Ich möchte gerne eine kleine Boutique für Brautmoden eröffnen und hierfür gerne eine Marke eintragen lassen. Nun habe ich im Rahmen meiner Recherche festgestellt, dass ein Teil meiner Wunschmarke („XY …") bereits als Marke eingetragen wurde. Bei „XY" handelt es sich um ein Adjektiv, das im englischsprachigen Raum vertreten ist, aber mittlerweile auch einen weiblichen Vornamen darstellt. Genau dieser Begriff wurde von einer anderen Firma schon als Marke eingetragen; die Widerspruchsfrist läuft aktuell noch. Die Nizza-Klassifizierung habe ich ebenfalls überprüft und neben einer Vielzahl an Klassen (3, 9, 14 uvm.) wurde eben auch die Klasse 25 ausgewählt, allerdings ohne jeglichen konkreteren Verweis, dass es sich auch hierbei auch um Brautmoden handelt. Kann ich dennoch meine Marke „XY …" eintragen, da es sich um eine Wortkombination handelt?