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Nebenberuflich selbständig: Kundendaten des Arbeitgebers verwenden?

Frage

Ich habe eine UG gegründet und arbeite weiterhin als Angestellter in einer AG. Mein Arbeitgeber hat meine Selbständigkeit genehmigt. Ich arbeite im Einkauf des Unternehmens und habe hauptsächlich Kontakt zu Lieferanten. Ich habe vor, eine selbstgeschriebene Software zu verkaufen. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich Kontakte, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Angestellter gewonnen habe, auch für meine Selbständigkeit nutzen darf. Ich muss dazu sagen, dass meine Ausübung und das Produkt in Bezug zu meinem Arbeitgeber und meinem Unternehmen keine Gemeinsamkeiten oder Konflikte existieren. Ist es mir erlaubt, diese Kontakte zu akquirieren?

Antwort

Die Verwendung von Kundendaten, die man von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber im Rahmen der Tätigkeit dort erhalten hat, ist problematisch, da Kundendaten zu den Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens gehören. Hier gibt es auch entsprechende Rechtsprechung, dass eine solche Verwendung dieser Daten sehr problematisch sein kann. Wir können daher hiervon nur abraten.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Stand:
Oktober 2020

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