Antwort
In der Gesamtschau handelt es sich meiner Einschätzung nach um eine gewerbliche Tätigkeit.
Unter Kunst versteht man eine eigenschöpferische Leistung, in der sich eine individuelle Anschauungsweise widerspiegelt und die eine gewisse gestalterische Gestaltungshöhe erreicht. Entscheidend ist, dass die Werke Ausfluss eigener Kreativität und nicht nur das Ergebnis der vom Kunden vorgegebenen Vorstellungen und Wünsche sind. Die Anforderungen können im Einzelnen sehr hoch sein.
Die abschließende Einstufung liegt beim zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt.
Lesen Sie zum Thema Künstlerische Tätigkeit auch die Praxishilfe „Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler".
Zudem empfehle ich Ihnen Kontakt zur Künstlersozialkasse aufzunehmen. Ggfs. besteht die Möglichkeit, über die KSK versichert zu werden.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Stand:
November 2020