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GmbH & Co KG: Gesellschafter ausschließen?

Frage

Wir (ein Team aus drei jungen Männern) befinden uns in der Existenzgründungsphase. Nun ist es so, dass der Initiator dieser Idee, sich für eine gemischte Rechtsform in Form von GmbH & Co KG entscheiden möchte. Dabei wäre er der Gesellschafter der GmbH, der Komplementär und wir beide die Kommanditisten. Nun zu meiner Frage, ist ein Ausschließen der Kommanditisten in Zukunft einfach so möglich? Meine Bedenken gehen dahin, dass wir eine Abmachung trafen, dass nach den ersten abgeschlossenen Projekte und sobald es möglich ist, wir unsere Einlagen ausgezahlt bekommen. Und Bedenken gehen in die Richtung, dass unser Initiator nach diversen erfolgreichen Projekten und finanzieller Stärke einfach eine weitere GmbH gründen und uns damit ausspielen könnte. Welche Gefahren bilden sich da für uns und wie könnte man dem vorbeugen? Wie können wir uns da absichern?

Antwort

Die Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft richtet sich maßgeblich nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Gesellschafter nur unter bestimmten engen Voraussetzungen ausgeschlossen werden können.

Eine andere Frage ist, ob ein Gesellschafter berechtigt ist, neben der Gesellschaft Geschäfte zu tätigen, die in Konkurrenz zu der Tätigkeit der Gesellschaft stehen. Hier sollte eine eindeutige Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter (und ggfs. auch die Gesellschafter dieses Gesellschafters) berechtigt ist, in Wettbewerb zu der Gesellschaft zu treten. Wettbewerbsverstöße können auch mit einer Vertragsstrafenregelung sanktioniert werden.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es Sache der Gesellschafter bei Gründung ist, darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Interessen (z.B. Einschränkung der Ausschließung eines Gesellschafters, Wettbewerbsverbot) hinreichend im Gesellschaftsvertrag Berücksichtigung finden.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2015

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